Unsere Nachführungsgemeinden

Wo wir den Leitungkataster einmessen

Wer ist zuständig für die Vermessung und Nachführung Welcher Leitungen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer des "Werk" verantwortlich dafür die Daten des Kataster an die DVS abzugeben, damit im LKBL alle Leitungen ersichtlich sind. Selbstverständlich kann nicht jeder Grundeigentümer einen eigenen Leitungskataster führen, dies würde auch keinen Sinn machen. Ebenfalls ist es im Interesse der Gemeinden zu wissen was wo im Boden liegt. – Denn eine beschätigte Leitung birgt mehr Risiken und Aufwände, gebenüber dem Einmessen vor dem Überdecken.
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Kontakt Fon +41 61 985 89 89

Portrait Daniele Fanchetti
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Portrait Philip Bühler
Philip Bühler